Die klugen Ratschläge des Landrates an die Leichlinger Politik und Verwaltung
Der Landrat hat den Haushalt genehmigt und hat dabei gleich noch ein paar kritische Worte und Ratschläge hinterlassen. Er könne keine konsequente Konsolidierung des Haushaltes ausmachen und stelle fest, dass die Konsolidierungsbemühungen nicht ausreichen, um dem Anstieg der Aufwendungen merklich entgegenzuwirken. Außerdem bedauert er noch, dass die einstmals erarbeitete Konsolidierungsliste mit dem Haushalt 2017 komplett aufgegeben wurde. Eine aufgeblähte Liste, die diesem Namen nie gerecht wurde, weil sie vielfach Positionen enthielt, die lediglich Haushaltsanpassungen auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen oder Eckdaten waren (beispielsweise Schließung einer Schule, weil die Schülerzahl gesunken ist).
Recht hat er, wenn er sagt, dass die Konsolidierung im Wesentlichen über die Aufwandseite erfolgen muss. Da sind Rat und Verwaltung gefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen. Tja, leider wird er mit seiner Haushaltsführung Rat und Verwaltung in Leichlingen und anderen Kommunen ab 2021 einen dicken Strich durch die Rechnung bzw. Konsolidierungsbemühungen machen.
Der ebenfalls gerade verabschiedete Kreishaushalt weist alles andere aus als Konsolidierungsbemühungen. Die im Leichlinger Haushalt vom Landrat sehr bemängelte Steigerung der Personalaufwendungen bis 2020 um 6,3 % (im Vergleich zum Basisjahr 2015) steigen in seinem Haushalt um beachtliche 15,1 %. Die gesamten Aufwendungen, über die sich ja Konsolidierungsbemühungen bemerkbar machen sollen, steigen in seinem Haushalt bis 2020 im Vergleich zu 2015 sogar um 15,6 % (in Leichlingen lediglich um 11,6%).
Die guten Ratschläge, die der Landrat der Leichlinger Politik und Verwaltung gibt, scheint er in seinem Kreishaushalt so rein gar nicht zu beherzigen. Und weil bis 2020 im Kreishaushalt auch noch alle Rücklagen aufgebraucht sind, muss die Kreisumlage ab 2021 wieder drastisch erhöht werden. Und das beschert den Kommunen zusätzliche Aufwendungen, die sie dann zusätzlich „konsolidieren“ sollen und müssen. Aber das wird nicht mehr das Problem des jetzigen Landrates sein, der sein Amt ja zugunsten eines Bundestagsmandat aufgeben will und wird.
Bleibt nur festzustellen: das Hinterlassen eines gut bestellten Feldes sieht anders aus.