Haushaltsberatungen 2012

Haushaltsplan 2012 zur Vorlage Ausschuss HuF

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Haushaltsplan soll es den Ratsmitgliedern ermöglichen, sich ein vollständiges und umfassendes Bild über die gesamte Vermögenslage der Gemeinde zu machen.

Voraussetzungen für eine gute Beurteilung bzw. Bildung eines Meinungsbildes sind:

  • Vollständigkeit der Unterlagen gem. § 1 der Gemeindehaushalts­verordnung ( GemHVO)
  • eine gute Zusammenfassung mit den wesentlichen Eckdaten in Übersicht
  • Abweichungserklärungen
  • Kontinuität und Vollständigkeit in der Darstellung
  • Vergleichbarkeit der Zahlen

Die Fraktion der FDP ist der Auffassung, dass die bislang vorgelegten Unterlagen für die Haushaltsplanung nur unzureichend und in Teilen unvollständig waren, um sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde verschaffen zu können.

Wir halten es für unverantwortlich, weiter mit unklaren Vermögensverhältnissen einen Haushalt zu beraten und zu beschließen und fordern deshalb für die Vorlage der Haushaltsplanung für das Jahr 2012:

  1. Eine vom Rat beschlossene Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009
  2. Einen Haushaltsplan mit Planreihen gem. § 1 Abs. 3 GemHVO, d.h. Ist-Werte des Vorvorjahres (wenn nicht testiert, sind die vorläufigen Werte anzusetzen), Ansatz Vorjahre, Ansatz Haushaltsjahr und Planung Haushaltsjahre +1 bis +3
  3. Detaillierte und ausführliche Erläuterungen des Haushaltsansatzes bei Abweichungen von mehr als 5 % gegenüber Haushaltsansatz Vorjahr
  4. Einbringung von Kennzahlen (NKF Kennzahlen, NRW Kennzahlenset)

Begründung:

Die Gemeindehaushaltsverordnung schreibt in § 1 Haushaltsplan vor, mit welchen Bestandteilen der Haushaltsplan vorzulegen ist. In seinen Erläuterungen dazu heißt es zu § 1 Abs.:

Um dem Rat der Gemeinde eine Gesamtübersicht über Inhalt und Umfang der jährlichen Haushaltswirtschaft zu ermöglichen, müssen ihm und seinen Ausschüssen neben der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan weitere Unterlagen zur Beratung und Entscheidung über den Entwurf vorgelegt werden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen muss darüber hinaus auch für eine Unterrichtung der Bürger und der Aufsichtsbehörde der Gemeinde geeignet sein. Die Vorschrift enthält daher eine Aufzählung der vorzu­legenden Unterlagen, die für eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unverzichtbar sind. Den Gemeinden bleibt es aber freigestellt, nach den örtlichen Bedürfnissen dem Haushaltsplan noch weitere oder detaillierte Unterlagen beizufügen.

Die Vorlage der letzten Haushaltsplanungen seit Einführung des NKF erlaubte es dem Rat nicht, sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde verschaffen, weil entscheidende Unterlagen nicht zur Verfügung standen bzw. nicht vorgelegt wurden. War dies in den ersten Jahren der Einführung des NKF mit den damit verbundenen Umstrukturierungen geschuldet, ist die FDP nun der Auffassung, dass die Einführungsphase im 4. Jahr nach Einführung des NKF abgeschlossen sein sollte.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 ist bislang immer noch nur vorläufig, die Wertansätze des Vermögens auf der Aktiv­seite und der Schulden auf der Passivseite sind nicht abschließend bewertet. Das Eigenkapital der Stadt, also die Höhe der Allgemeinen Rücklage und die Ausgleichsrücklage sind demzufolge ebenfalls nur vorläufig und in der Höhe unsicher. Die Höhe der Allgemeinen Rücklage bildet aber die Basis für die Entscheidung, ob zum Beispiel ein Haushaltssicherungs­konzept gem. § 76 GO aufzustellen ist, weil der Ressourcenverbrauch der einzelnen Haushaltsjahre gemessen am Eigenkapital zu hoch ist. Eine Fortschreibung des Ressourcenverbrauchs in Form einer Bilanz, in der sich in den Wertansätzen einer Bilanz wiederspiegelt liegt dem Rat seit Einführung des NKF nicht vor, auch nicht vorläufig.

Im vergangenen Haushaltsplan für das Jahr 2011 wurden die Abschreibungen des Anlagevermögens um mehr als 2 Mio. Euro pro Jahr gegenüber den Vorjahren verringert. Das deutet gegenüber der bislang vorgelegten vorläufigen Eröffnungsbilanz auf eine beträchtliche Verminderung des Bilanzansatzes des Anlagevermögens hin und demzufolge auch auf eine beträchtliche Verminderung des Eigenkapitals. Der Kämmerer blieb dem Rat bislang eine detaillierte Begründung, um welche Höhe es sich bei der Korrektur des Bewertungsansatzes des Anlagevermögens handelt, schuldig.

In den letzten beiden Haushaltsjahren konnte die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs­konzeptes nur ganz knapp vermieden werden. Die FDP Fraktion hält die Verminderung des Bewertungsansatzes im Anlagevermögen und die damit verbundene Verminderung des Eigenkapitals der Stadt für so beträchtlich, dass bereits für das Haushaltsjahr 2011 ein Haushaltssicherungskonzept hätte aufgestellt werden müssen. Es ist deshalb unverantwortlich, weiter mit unklaren Vermögensverhältnissen einen Haushalt zu beraten und zu beschließen und so zu verfahren wie bisher. Die Vorlage einer testierten Eröffnungsbilanz ist essentiell für die Beurteilung der wahren und tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Stadt Leichlingen.

Desweiteren sind wir der Auffassung, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und Erläuterungen zur besseren Transparenz und zur Klarheit verbesserungsfähig ist. Als beispielhaft für eine vorbildliche Vorlage des Haushaltsplans sei der Haushaltsplan 2011 der Stadt Wermelskirchen genannt.

Mit freundlichen Grüßen

FDP Fraktion im Rat der Stadt Leichlingen

Wolf Melchior

Vorsitzender Fraktion

Lothar Esser

Vorsitzender (komm.) Ortsverband

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