Antrag auf unterjährige Berichterstattung

Antrag: Unterjährige Berichterstattung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,

der Haushalt der Stadt Leichlingen hat ein Volumen von derzeit ca. 40 Mio. Euro pro Jahr. Die regelmäßige Berichterstattung im Haupt- und Finanzausschuss über die aktuelle Lage und Entwicklung des Haushalts ist ein wichtiges Instrument des Rates, sich ein Bild über die jeweilige  Haushaltslage zu machen. Sie hat weiterhin den Zweck, Fehlentwicklungen im Haushalt frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls korrigierend einwirken zu können. Voraussetzung für eine effektive sachliche Beratung, Diskussion und Beurteilung ist allerdings die rechtzeitige Bereitstellung ausreichender Informationen. Dies ist nach unserer Auffassung zur Zeit nicht der Fall.

Die (unterjährige) Berichterstattung des Kämmerers erfolgt in unregelmäßigen Abständen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung anhand einer drei- bis vierseitigen Power-Point-Präsentation. Dabei werden Teilbereiche oder Fragmente des Haushalts in einigen Tabellen dargestellt und erläutert. Da die Informationen vorab den Ausschussmitgliedern auch nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Beratung und Diskussion nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Es bleibt also lediglich die Kenntnisnahme.

Zur besseren Beurteilung der Haushaltslage sowie als Grundlage für Beratung und Steuerung beantragt die FDP-Fraktion eine regelmäßige unterjährige Berichterstattung wie folgt:

  1. Es wird regelmäßig unterjährig über die aktuelle Haushaltslage berichtet. Der unterjährige Berichtszeitraum umfasst drei oder vier Monate.
  2. Der unterjährige Bericht umfasst die tabellarische Darstellung der gesamten Einnahmen / Erträge sowie der gesamten Ausgaben / Aufwendungen zunächst zusammenfassend, später kann / sollte der Bericht auch nach Produktbereichen untergliedert sein. Das Berichts­schema ent­spricht dem des Haushaltsplanes (Gesamtergebnisplan und  Gesamtfinanzplan). Dargestellt und ggf. ergänzt werden soll der Bericht um die Entwicklung der Investitionen, des Personals und vor allem der Liquidität und des Liquiditätsbedarfes.
  3. Neben den Ist – Zahlen des aktuellen Berichtszeitraumes sind vergleichend die Planzahlen des aktuellen Haushaltsjahres für den Berichtszeitraum, die Abweichung davon in %, die Jahres­zahlen des Vorjahres, die Planzahlen des lfd. Jahres sowie eine Prognose des laufenden Jahres mit Abweichung in % von den Planzahlen. Eine zusammenfassende Beispiel des Gesamtergebnisplanes haben wir dem Antrag zur Verdeutlichung beigefügt.
  4. Der Bericht soll Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen und Fehlentwicklungen ent­halten sowie Korrekturvorschläge zu deren Beseitigung.
  5. Der unterjährige Bericht muss den Fraktionen bzw. den Mitgliedern des Ausschusses zeitnah nach dem Ende des Berichtszeitraumes, spätestens aber 1 Woche vor der Ausschusssitzung schriftlich vorliegen.

Der Kämmerer verfügt über die notwendigen Ressourcen zur Erstellung eines unterjährigen Berichts. Die Umsetzung des Antrags sollte im laufenden Haushaltsjahr erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

FDP Fraktion im Rat der Stadt Leichlingen 

Wolf Melchior
Vorsitzender Fraktion
Lothar Esser
Vorsitzender Ortsverband

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