Beschlussvorlage Innenstadtbebauung

logo_1400Die Diskussion um die Innenstadtbebauung währt nun schon viele Jahre und ist ein Evergreen geworden, was man aber nicht unbedingt als vorteilhaft ansehen muss. Die Anfänge gehen auf das Jahr 2005 zurück, als im Rahmen der Regionale 2010 und des damit erstrebten Wupperwandels die ersten Werkstattgespräche stattfanden. Mittlerweile wurden viele Entwürfe für eine Bebauung der Innenstadt vorgelegt, diskutiert, von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft für gut oder schlecht befunden und schließlich wieder verworfen. Doch ist das wirklich verwunderlich? Wer sich über die Zielvorgaben nicht im Klaren ist, sie nicht festlegt und definiert, der kann auch keine zielgerichtete Entscheidung treffen. Viel zu häufig haben wir uns von Vorschlägen leiten lassen, die häufig andere Interessen verfolgten als Politik, Veraltung und Bürgerschaft. Statt zu agieren wurde eben nur reagiert.

Wir Freien Demokraten fordern deshalb schon seit langem, Zielvorgaben und Parameter für die Innenstadtbebauung festzulegen. Darauf aufbauend können dann die entsprechenden (nicht nur baulichen) Maßnahmen entwickelt, geplant und letztendlich durchgeführt werden. Dies wäre auch hilfreich für Investoren, wüssten sie was gewollt, vor allem aber auch was nicht gewollt ist. Das erfordert natürlich auch den Mut, sich zu Positionen und Maßnahmen zu bekennen, die vielleicht nicht so einfach vorhersehbar, die auch vielleicht nicht so populär sind und von Teilen der Bevölkerung abgelehnt werden. Wir sind der Auffassung, dass die Politik genau diese Rahmenbedingungen ausarbeiten und festlegen muss, mit der dazu nötigen Sachkunde und Gründlichkeit. Das ist der Auftrag, den die Bürger bei der Wahl den Vertretern erteilt haben und der auch nicht so einfach wieder auf den Bürger delegiert werden kann und darf.

Im Grunde genommen geht es bei der Entwicklung der Innenstadt nach unserer Auffassung um die Beantwortung von drei zentralen Fragen und der Festlegung damit verbundener Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Solange nicht alle Fraktionen, politische Gruppierungen und andere Beteiligten sich über die Beantwortung der drei entscheidenden Fragen, übe die Zielvorgaben und Rahmenbedingungen im Klaren sind, wird sich an der bisherigen Entscheidungsschwäche auch nichts ändern.

Welche Fragen gilt es zu beantworten, welche Zielvorgaben sind damit verbunden und festzulegen:

  1. Öffnung zur Wupper
  2. Rathausneubau – ja oder nein
  3. Einbindung / Stärkung des Einzelhandel

Aus diesen Kernfragen heraus bilden sich folgende Teilfragen:

  1. Was bedeutet Öffnung zur Wupper, was ist damit verbunden
    1. Definition Öffnung zur Wupper von Prof. Fritschi in Stadtbausteine
    2. Wie viel Wohnbebauung an der Wupper
    3. Schaffung von Aufenthaltsqualität
  1. Soll das Rathaus neu gebaut werden
  2. Wenn nein: Das Areal steht für eine (andere) Bebauung nicht zur Verfügung
  1. Wenn ja:
  • Wo soll der Standort sein (weiterhin zentral oder eher außerhalb des Zentren Mittelpunkts liegen)
  • Welche Größe / Bürofläche wird benötigt
  • Welche Finanzierungsform wird gewählt (PPP, Eigenfinanzierung)
  1. Einbindung / Stärkung des Einzelhandels: den gegenwärtigen Status Quo (Kaufkraftbindung) nur erhalten oder soll der Einzelhandel auch belebt werden (= Rückgewinnung von Kaufkraft)
  2. Bei Erhalt der Kaufkraft:
    • Lediglich Neubau eines Vollsortimenters (ca. 3.000 qm)
    • Neubau eines Vollsortimenters mit geringerer zusätzlicher Handelsfläche (max. 5.000 qm)
  3. Bei Rückgewinnung von Kaufkraft:
  • Was ist die Zielgröße der Kaufkraft, die in Leichlingen verbleiben soll (aktuell ca. 45%)
  • In welchem Zeitraum soll das erreicht werden (bspw. bis 2025)
  • Mit welchen Maßnahmen
    1. Ausweitung Angebot durch Erhöhung der Handelsfläche um insgesamt bis zu 15.000 qm
    2. Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt (Verweilqualität am Wupperufer)
  • Erhöhung der Attraktivität der bestehenden Zentren (Brückerfeld, Brückenstr., Gartenstraße / Kirchstraße
  1. Zwei Zentren (jetziges Wupperufer / Rathausareal sowie alter Stadtpark mit altem Sparkassengebäude Kirchstraße in zwei Bauabschnitten
  2. Ergänzung / Erhöhung Wohnbebauung im zentralen Stadtbereich

Zu 1. Öffnung zur Wupper

Der Begriff „Öffnung zur Wupper“ wurde nach unserer Wahrnehmung bislang unterschiedlich verstanden und ausgelegt.  Die einen definierten die Öffnung zur Wupper als große parkähnliche Freifläche mit nur geringer Bebauung. Die anderen verstanden darunter eine zusätzliche Wohnbebauung (ähnlich Wupperbogen) und wieder andere sehen in der Öffnung zur Wupper jede mögliche Bebauungsform, solange die „Blickrichtung“ und der Zugang zur Wupper offen bzw. zur Wupper hingewandt ist.

Historie:

Mit der industriellen Nutzung der Wupper nahm die Verunreinigung des Gewässers erheblich zu. Die Wupper wurde daher lange Zeit als übel riechender Abflusskanal wahrgenommen, mit der Konsequenz, dass die Stadt dem Fluss zunehmend den Rücken zukehrte. Erst in der Neuzeit wurde die Wupper von industriellen Abwässern verschont und gilt jetzt wieder als sauberes Gewässer, dem sich die Bevölkerung wieder hinwenden soll.

„Die Flussläufe und ihre Ufer gewinnen als Standortfaktoren im Zuge des verschärften Wettbewerbs der Städte und Regionen zunehmend an Bedeutung. Allerdings ist die Aufgabenstellung, die Wupper in die Mitte zu nehmen und zwei gleichwertige Stadthälften an den Fluss zu führen, in der Region einzigartig.“

(Dr. Reimar Molitor, Geschäftsführender Vorstand des Region Köln/Bonn e.V. und Regionale 2010)

Professor Fritschi beschreibt in seinem Arbeitsbuch Stadtbausteine[1] des Stadtentwicklungskonzept Kernstadt Leichlingen folgende Zielsetzung:
„Die Rückwendung des Stadtkerns an die Wupper war das wesentliche Motiv für die Auslobung des o.g. Wettbewerbs und ist auch die oberste Zielsetzung des langfristig angelegten Entwicklungskonzeptes für den Stadtkern von Leichlingen. Der Wupperraum soll wieder zum zentralen Lebensraum der Innenstadt werden, um die heutige Trennung der beiden Stadtteile zu überwinden.“

Als ein weiteres wesentliches Merkmal hat Prof. Fritschi in seinem Arbeitsbuch Stadtbausteine auch das „Wohnen an der Wupper“ herausgestellt:

„Die gezielte Ansiedlung eines differenzierten kernstädtischen Wohnens, insbesondere in attraktiven Lagen an der Wupper, ist ein weiteres essentielles Ziel. Viele negative Erscheinungen, wie entvölkertes Zentrum in den Abend- und Nachtstunden, leere Gasthäuser, mangelnde soziale Kontrolle, Vandalismus u. ä., lassen sich direkt auf das Fehlen einer am Ort wohnenden Bevölkerung zurückführen. Ein abendlicher Schaufensterbummel muss in Zukunft wieder lohnend und attraktiv werden.“

Auf der westlichen Seite des Wupperufers sind wurde mit dem Bau der Kanu-Anlegestelle, dem Pergolaweg und der Fortführung der Wupperpromenade bis hin zur Funchal-Brücke die Öffnung zur Wupper bereits verwirklicht.

 

Wir Freien Demokraten sagen ja zur „Öffnung zur Wupper“:

·         Beseitigung der bestehenden Bebauung (Kaufpark, Tankstelle, Rathaus)

·         Zusätzliche Wohn-/Geschäftsbebauung mit öffentlich zugängiger, alleeartiger Straße direkt am Wupperufer

·         Wuppertreppe mit weitreichendem Vorplatz und direkter Verbindung zum Neuen Stadtpark

·         Abriss des Rathause und Neubau in zentraler Innenstadtlage

 Zu 2. Rathausneubau – ja oder nein

Ein wichtiger Baustein für die Diskussion um die Neugestaltung der Innenstadt ist das Gutachten des renommierten Büros Rotermund „Rathaus Stadt Leichlingen – Gutachten Variantenuntersuchung Rathaus inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“. Aufgabenstellung war es, zu ermitteln, inwieweit der Neubau eines Rathauses wirtschaftlicher ist als die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

Das Ergebnis ist eindeutig: die Gutachter haben den Neubau gegenüber der Sanierung empfohlen.
Wirtschaftliche Vorteile

Das Gutachten besagt, dass die Neubauvariante (Gesamtaufwendungen 44.719.894 €) gegenüber der Sanierungsvariante (Gesamtaufwendungen 53.396.060 €) unabgezinst über 50 Jahre gesehen einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von 8.676.166 EUR erzielt, das entspricht im Schnitt pro Jahr 173.523,32 EUR. Ermittelt wurden über den gesamten Betrachtungszeitraum von 50 Jahren unter Berücksichtigung der Geldentwertung die Herstellungskosten für den Neubau bzw. die Sanierungskosten für das bestehende Gebäude, die dazu notwendigen Kapitalkosten sowie die gesamten Bewirtschaftungskosten für das Gebäude (z.B. Instandhaltung, Energiekosten und Reinigung). Zusätzliche wirtschaftliche Vorteile sind zu erwarten durch und eine wesentlich flexiblere Raumnutzung[2] sowie eine Verwertung des Gebäudes am Schulbusch, das nicht mehr gebraucht würde.

Standort Rathaus – weiter zentral oder außerhalb des Zentrums

Je nach Standortwahl für das neue Rathaus bspw. außerhalb des Zentrums kann durch die Grundstückverwertung einer weiterer finanzieller Vorteil für den städtischen Haushalt entstehen. Voraussetzung wäre allerdings ein Bürgerzentrum im zentralen Bereich der Innenstadt. Wir freie Demokraten sind jedoch der Auffassung, dass ein Rathaus an zentraler Stelle der Innenstadt stehen sollte. Es ist ein Anziehungspunkt für den Bürger und somit auch ein Wirtschaftsfaktor für den innerstädtischen Einzelhandel.

Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ zur Innenstadt geeignete Grundstücke für den Neubau des Rathauses zu finden.

Finanzierungsformen

Neben der Eigenfinanzierung gibt es noch eine Vielzahl anderer Finanzierungsformen in Verbindung mit einer privaten Partnerschaft. Spätestens am Ende eines Wirtschaftszyklus sollte jedoch das Rathaus in das städtische Eigentum übergehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Finanzierungsformen zur Eigenfinanzierung zu finden und auszuarbeiten.

Wir Freien Demokraten raten:

·         zum Abriss des alten Rathauses

·         zu einem Neubau des Rathauses in zentraler innerstädtischen Lage

 Zu 3. Einbindung / Stärkung des Einzelhandel

Die Stärkung des Einzelhandelsstandortes ist ein weiterer wesentlicher Faktor im Arbeitsbuch Stadtbausteine von Prof. Fritschi[3]

„Zur Bindung des vorhandenen Kaufkraftpotentials von Leichlingen soll das Handelsangebot erweitert und insgesamt reichhaltiger gestaltet werden. Die zwei Schwerpunkte Rathauszentrum und Marktplatzzentrum sind die beiden Pole einer Fluss-übergreifenden, attraktiven Einzelhandelsstruktur. Die Aufwertung des Brückerfeldes ist ein wichtiges Anliegen der Bürgerschaft. Das Marktgeschehen soll deshalb optimiert und ausgeweitet werden. Zusätzliche Elemente wie die neue Markthalle und die Marktpassage an der Querspange sowie eine atmosphärische Aufwertung des Marktplatzes sollen den Einkaufsstandort insgesamt stärken.“

Doch was bedeutet Stärkung des Einzelhandelsstandortes im Hinblick auf die einzelhandelsrelevante Kaufkraft der Wohnbevölkerung und deren Bindung in der Stadt Leichlingen?

Die Stärkung des Einzelhandels hat eine wesentliche Auswirkung auf den Umfang der Bebauung, weil zusätzliche Handelsflächen geschaffen werden müssen. Basis für die Zielgrößenbestimmung ist das Kommunale Einzelhandelskonzept der Stadt Leichlingen in seiner Endfassung vom August 2013 sowie die ergänzende Verkaufsflächenprognose für den Einzelhandel in der Stadt Leichlingen vom September 2011. Der Umsatz des Einzelhandels ist u.a. abhängig vom Warenangebot, das auf der vorhandenen Einzelhandelsfläche dem Kunden angeboten wird. Eine Zielgröße ist also die verfügbare Handelsfläche für das Warenangebot.

Eine weitere Zielgröße ist die Bindung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, die der Kommune durch die eigene Wohnbevölkerung zur Verfügung steht. Will man also die Kaufkraftbindung und somit auch den Einzelhandelsumsatz erhöhen, muss man zwangsläufig auch das vorhandene (Waren)Angebot erweitern und die dafür notwendige Handelsfläche vergrößern.

Beibehaltung des gegenwärtigen Status Quo

Seit vielen Jahren geht Kaufkraftbindung in der Stadt Leichlingen zurück, derzeit beträgt sie schätzungsweise 45 %, im Vergleich zu anderen Kommunen eine weit unterdurchschnittliche Kaufkraftbindung. Viele Skeptiker würden ein Aufhalten dieses seit Jahren anhaltenden Abwärtstrends schon als eine Stärkung des Einzelhandelsstandortes sehen. Der reine Neubau des Vollsortimenters, der ja unzweifelhaft notwendig ist und kommen soll, wird die Attraktivität des jetzigen Standortes und somit die Kauflust steigern. Ob das alleine den Abwärtstrend stoppen kann, wird und muss sich zeigen. Für einige ist das schon genug oder sogar das maximal erreichbare Ziel. Die Entscheidung dafür ist relativ einfach, sie wäre vielleicht mutlos, bliebe im negativen Sinn aber wohl ohne Folgen.

Stärkung / Belebung des innerstädtischen Einzelhandels = höhere Kaufkraftbindung

Zu einer Umkehrung des gegenwärtigen Trends bedarf es allerdings einer mutigeren, vielleicht sogar eher einer unternehmerischen und/oder visionären Entscheidung. Wer sich also für eine Stärkung des Einzelhandels entscheidet, muss auch an die Entwicklungsfähigkeit des Einzelhandels in Leichlingen glauben. Viele andere Kommunen haben diesen Prozess bereits erfolgreich hinter sich. Die Basis für die Entscheidungsfindung hin zu einer Stärkung des Einzelhandels bildet wie bereits erwähnt das Einzelhandelskonzept sowie die ergänzende Verkaufsflächenprognose dazu. Die GMA hat darin ein durchaus realistisches Zielpotenzial für eine Kaufkraftbindung von ca. 62 % und eine zusätzlich notwendige Handelsfläche von ca. 12.000 qm ermittelt. Der Modellrechnung[4]  liegt eine sinnvolle Ausweitung und Ergänzung des gegenwärtigen Branchenmixes zu Grunde. Dies ist auch notwendig und muss bei einer Realisierung auch zwingend beachtet werden. So würde beispielsweise eine nahezu ausschließliche Ausweitung im Lebensmittel- und Drogeriebereich die gewünschte Zielkaufkraftbindung nicht erreichen. Der Kunde würde, nein müsste, dann nach wie vor seinen übrigen Warenbedarf an anderen Standorten einkaufen, weil das Angebot vor Ort nur unzureichend oder gar nicht vorhanden ist.

Wir Freien Demokraten Leichlingen raten zu einer Stärkung des Einzelhandels:

·         mit einer Zielkaufkraftbindung von >= 60 % bis zum Jahre 2025

·         mit der Erhöhung der (ebenerdigen) Handelsfläche um ca. 10.000 – 12.000 qm

·         mit einer Aufteilung in zwei „Magnetbereiche“

o   Bauabschnitt 1 mit ca. 2.500 bis 3.000 qm Handelsfläche, ggf. Bürgerzentrum / Rathaus

o   Bauabschnitt 2 mit 6.500 qm – 7.500 qm Handelsfläche

·         mit zusätzlicher Wohnbebauung

Magnetwirkung für den jeweiligen Standort

Das Kaufzentrum Brückerfeld als nördlicher Endpunkt verbindet mit der Achse Brückenstraße die Gartenstraße / Kirchstraße als südlichen Endpunkt den innerstädtischen Handelsbereich. Beide Eckpunkte sollen durch eine neue bzw. zusätzliche Baumaßnahme einen Magneten und somit an Attraktivität gewinnen. Eine Bebauung darf aber auf keinen Fall eine der Endpunkte weiter abwerte oder schwächen. Wir schlagen deshalb in Anlehnung an einen Vorschlag des Architekten Reiser eine Bebauung an zwei Standorten und in zwei Bauabschnitten vor, die beide Endpunkte attraktiver gestalten und gleichzeitig den von Prof. Fritschi in seinem Arbeitsbuch skizzierten Rundlauf (Zwei Fluss-übergreifende Rundweg) fördern und abbilden wird.

Der Bauabschnitt 1 umfasst die Bebauung eines Teils des Alten Stadtparks entlang der Neukirchen Str., die Integration des denkmalgeschützten Alten Rathauses und der Neubau des Gebäudes am Kreisverkehr Ecke Neukirchener Str. / Kirchstraße. Diese Bebauung soll im Erdgeschossbereich eine Handelsfläche in einer Größenordnung von 2.000 bis 3.000 qm anbieten, die Obergeschosse könnten für Wohnbebauung oder das Rathaus zur Verfügung stehen. Sollte die Entscheidung für ein Rathaus außerhalb des Zentrums getroffen werden, böte sich Das Gebäude am Kreisverkehr Ecke Neukirchener Straße / Gartenstraße mit Einbezug des Alten Rathauses als ausgegliedertes Bürgerzentrum an. Denkbar wäre auch die Ecke Neukirchener Straße / als Bürgerzentrum. Der Zwei Fluss-übergreifende Rundweg, würde somit perfekt abgebildet und das Rückgrat der Verflechtung für den Einzelhandel bilden. Der Einzelhandel in der Kirchstraße und Gartenstraße erfährt somit eine völlig neue und sinnvolle Anbindung.

Der Bauabschnitt 2 umfasst die Neugestaltung des Geländes am Wupperufer und bindet somit das Brückerfeld in das Kaufinteresse des Kunden weiterhin ein. Das derzeitig mit Kaufpark und Tankstelle bebaute Grundstück befindet sich im Besitz des Investors Kiefer sowie die Fläche Rathaus mit Parkflächen soll einer neuen Bebauung und Nutzung zugeführt werden. Der Investor / Eigentümer Kiefer hat für dieses Areal bereits einen Vorschlag unterbreitet, der als Basis für diesen Bauabschnitt zur Verfügung steht. Die Tieferlegung der Neukirchener Str. und der Bau der damit verbundenen Tiefgarage, die Anbindung des Neuen Stadtparks ohne Straßenquerung bis hin zum Bauabschnitt1 sind eine gelungene Idee. Die im Vorschlag definierte Handelsfläche müsste auf eine einzige Ebene verteilt und auf eine Gesamtfläche von ca. 6.500 bis 7.500 qm reduziert werden. Die im Plan vorgesehene Fläche / Gebäude für das Rathaus könnte auch für den Handel zur Verfügung stehen, wenn das Rathaus in Bauabschnitt1 oder außerhalb des Zentrums verlegt würde.

Zusammenfassung Bauabschnitt 2:

Errichtung eines neuen Handelszentrums mit einer ebenerdigen Gesamtverkaufsfläche von bis zu 7.500 qm. Diese Fläche sollen / können sich auf zwei Gebäudetrakte wie folgt aufteilen:

    • Supermarkt mit einer Nutzfläche von 2.500 – 3.000 qm
    • Zusätzliche Handelsfläche von 4.500 bis 5.000 qm
  • Obere Etagen stehen für gewerbliche Vermietung und/oder für Wohnzwecke zur Verfügung
  • Bau einer Tiefgarage mit Unterführung der Neukirchener Str. mit einer Stellflächenkapazität von mindestens 300 Fahrzeugen
Wir Freien Demokraten raten zu weiteren Stärkungsmaßnahmen des (bestehenden) Einzelhandels:

·         Restrukturierung Brückerfeld / Brückenstraße

·         Städtebauliche Anpassung an Charakter Leichlingen / Bergisches Land

·         Städtebauliche Ergänzung und Weiterentwicklung innerstädtisches Potenzial

 

 Der bestehende Einzelhandel ist gefordert

Die Stärkung des Leichlinger Einzelhandels muss man als gesamtheitliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum von ca. 10 Jahren sehen. Bereits bestehende Strukturen müssen angepasst, verändert und umgestaltet werden. In unserem Schreiben „Wie wettbewerbsfähig ist der Einzelhandel im Leichlinger Zentrum?“ vom 06.10.2014 an die Fraktionen haben wir auf notwendige Veränderungen des innerstädtischen Einzelhandels hingewiesen und Vorschläge unterbreitet. Die vorgeschlagenen Veränderungen sind nach unserer Auffassung dringend erforderlich, um insgesamt eine Attraktivitätssteigerung des Standortes zu erreichen und wettbewerbsfähig im Vergleich zu den umliegenden Kommunen zu werden. Der bestehende Einzelhandel ist nach unserer Auffassung gefordert, sich und seine Wettbewerbsfähigkeit zu überprüfen und zu verbessern. Es wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder das Thema Barrierefreiheit angesprochen. Wer mit Barrierefreiheit allerdings nur die Zugänglichkeit von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten gleichsetzt, vernachlässigt den Aspekt, dass Barrierefreiheit mittlerweile ein Komfortgewinn ist, der von Allen, ob Bewohnern, Gästen oder Kunden, sehr gerne in Anspruch genommen wird.

Städtebauliches innerstädtisches Potenzial entwickeln

Weiteres städtebauliches Entwicklungspotenzial sehen wir beispielsweise in einer Teilbebauung des Parkplatzes Graichen an der Wupper mit Wohnbebauung oder in der Erneuerung einiger innerstädtischen Gebäudebereiche, die aus vertraulichen Gründen nicht näher benannt werden können. Die Verwaltung sollte in den nächsten 5 Jahren Lösungen mit den entsprechenden Eigentümern suchen, um diese Bereich städtebaulich anzupassen. Auch die schon häufiger (zuletzt in 2013) vorgeschlagene Markthalle auf dem Brückerfeld wäre unter all den oben genannten Veränderungen eine gelungene Abrundung des gesamten innerstädtischen Einzelhandelsbereiches.

Zügige Beratungen und Entscheidungen sind gefordert

Eine Beantwortung der entscheidenden Fragen kann, wenn nicht schon geschehen, nach unserer Auffassung bis zum Sommer dieses Jahres erfolgen und in den entsprechenden Fachgremien beschlossen werden. Sämtliche Grundlagen und Expertisen sind, wie oben beschrieben, vorhanden, eine zügige Diskussion und Entscheidung in den Ausschüssen und Gremien ist nach unserer Auffassung möglich und dringend geboten. Ausufernde und kleinteilige Diskussionen sind der Sache nicht förderlich und würden die Chancen der Entwicklung des Standortes Leichlingen möglicherweise dauerhaft schmälern und schaden.

Der Bürgermeister hat vor ca. 2 Wochen in seiner Neujahrsansprache die Schaffung von familienfreundlicher Bebauung angekündigt und gefordert. Die Voraussetzungen dafür können wir jetzt auch in der Innenstadt schaffen. Viele ältere Leichlinger Bewohner würden gerne ihre familientauglichen Häuser gegen seniorentaugliche Wohnungen im Zentrum eintauschen.

Insgesamt raten die Leichlinger Freien Demokraten (FDP) für die innerstädtische Bebauung:

·         die gewachsene kleinstädtische Anmutung der Stadt zu bewahren und insbesondere das alte Polizei/Stadtsparkassengebäude denkmalgeschützt einzubinden

·         Geschäfts- / Praxenansiedlungen nur in Erdgeschosszonen zu realisieren

·         Möglichst viel Wohnraumbebauung zu ermöglichen (Senioren, ETW), um die zu entwickelnden Areale auch nach Geschäftszeiten belebt zu halten

·         Die o.g. Zielvorgaben und Parameter bis zum Sommer festzulegen und zu entscheiden

[1] Vgl. Professor Niklaus Fritschi, Stadtentwicklungskonzept Kernstadt Leichlingen – Arbeitsbuch Stadtbausteine vom 18. August 2009

[2] Vgl. unseren Beitrag vom 21.06.2013, KANN ES SICH LEICHLINGEN LEISTEN, DAS RATHAUS NICHT NEU ZU BAUEN?

[3] Vgl. Professor Niklaus Fritschi, Stadtentwicklungskonzept Kernstadt Leichlingen – Arbeitsbuch Stadtbausteine vom 18. August 2009

[4] Vgl. Modellrechnung Seite 17, Verkaufsflächenprognose für den Einzelhandel der Stadt Leichlingen, GMA September 2011

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